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Covid-19: Wer darf was auf dem Wasser?

von David

Die Schweizer Segelszene macht die ersten vorsichtigen Schritte aus dem Lockdown. Verbandsaktivitäten und Regatten sind zwar noch untersagt, doch die Clubs dürfen ihre Trainings zumindest teilweise wieder aufnehmen, dank dem Schutzkonzept von Swiss Sailing. Dieses basiert auf den verbindlichen BAG-Vorschriften. Privatpersonen stehen vor einer ganz anderen Herausforderung: Zwar darf theoretisch in Gruppen von maximal fünf Person gesegelt werden, doch die Einhaltung der auch an Bord geltenden Abstandsregeln ist kaum umsetzbar.

Immerhin! Die Kinder und viele Jugendliche dürfen endlich nicht nur wieder zur Schule gehen, sondern sich auch wieder im Wasser bewegen. Mit seinem aufgrund der Covid-19-Verordnung 2 erarbeiteten Schutzkonzept ermöglicht Swiss Sailing eine schrittweise Wiederaufnahme der Clubaktivitäten. Dabei ist zu beachten, dass diese Sonderbestimmungen nur für Clubs im Rahmen ihrer Trainings gelten. Laut den Bestimmungen sind Trainings auf Singlehandern sowie für Wind- und Kitesurfer im Alter von bis maximal 65 Jahren gestattet. Auf Doublehandern dürfen Kinder und Jugendliche trainieren, die höchstens 14 Jahre alt sind. Selbstverständlich dürfen pro Gruppe einschliesslich der Trainerin oder des Trainers nicht mehr als fünf Personen teilnehmen und die gesundheitlichen Schutzmassnahmen sind weiterhin einzuhalten.

Für Freizeit-Seglerinnen und -Segler läuft es etwas anders. Die geltenden Regeln werden direkt von der Covid-19-Verordnung 2 bestimmt. Letztere erlaubt die Ausübung von sportlichen Aktivitäten in Gruppen von maximal fünf Personen, sofern keine Körperberührungen stattfinden. Ausserdem scheint es schwierig, auf einem Boot den Mindestabstand von zwei Metern umzusetzen. Klar wird hier also einzig, dass noch vieles unklar ist. Wie schon seit Beginn der Krise wird wohl auch weiterhin ein hohes Mass an Eigenverantwortung gefragt sein. Jeder Skipper muss daher für sich selbst die Frage beantworten, ob die gesundheitlichen Massnahmen und insbesondere der Zweimeterabstand auf seinem Boot eingehalten werden können. Ehrlichkeit währt dabei am längsten, und es braucht dabei jede und jeden von uns. Denn: Wenn alles gut läuft, wird der Bundesrat am 27. Mai weitere Erleichterungen per 8. Juni verkünden, darunter möglicherweise eine weitere Lockerung der Einschränkungen für den Sport. Bis es so weit ist, segeln wir also lieber mit der Familie als unter Freunden!

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